Ist Ihr Unternehmen nach §5 ArbSchG rechtssicher?

Mit dem folgenden Test können Sie prüfen, inwiefern Ihr Unternehmen das Arbeitsschutzgesetz (§5) erfüllt oder ob Sie Bedarf an einer psychischen Gefährdungsbeurteilung haben.

Gesichert
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Wie viele Mitarbeitende sind in Ihrem Unternehmen angestellt?

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Ihr Unternehmen hat keine Angestellten und damit keine gesetzliche Pflicht zur Durchführung einer psychischen Gefährdungsbeurteilung.


Bemerken Sie bei sich selbst negative arbeitspsychologische Beanspruchung?

Wir bieten leicht zugängliche Soforthilfe bei aktuellen oder sich anbahnenden psychischen Belastungen und psychosozialen Problemen im Arbeitskontext. Durch unabhängige und professionelle Gespräche mit erfahrenen Psychologen und Arbeitspsychologen können schwere Erkrankungen und lange Arbeitsausfälle vermieden werden.


Hier geht's zur ARBEITSPSYCHOLOGISCHEN SPRECHSTUNDE!

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Wurde innerhalb der letzten 2 Jahre (oder nach Änderung der Arbeitsbedingungen) eine psychische Gefährdungsbeurteilung durchgeführt?

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Ihr Unternehmen hat die Pflicht zur Durchführung einer psychischen Gefährdungsbeurteilung & ist dieser Pflicht innerhalb der letzten 2 Jahre nachgekommen.

Auch die Ableitung und Umsetzung von Maßnahmen zur Reduktion von Belastungsfaktoren gehört zur psyGB - auch hier ist THE COMPANY HEALTH CLUB Ihr kompetenter Partner.

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Werden in Ihrem Unternehmen Maßnahmen angeboten, die die mentale Gesundheit der Mitarbeitenden unterstützen?

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Welche Maßnahmen zur Unterstützung der mentalen Gesundheit der Mitarbeitenden werden in Ihrem Unternehmen angeboten?

(z.B. Führungskräfteschulungen, Zugang zu Coachingangeboten, ... )
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Wir bieten leicht zugängliche Soforthilfe bei aktuellen oder sich anbahnenden psychischen Belastungen und psychosozialen Problemen im Arbeitskontext. Durch unabhängige und professionelle Gespräche mit erfahrenen Psychologen und Arbeitspsychologen können schwere Erkrankungen und lange Arbeitsausfälle vermieden werden.

In unserer arbeitspsychologischen Sprechstunde werden Probleme identifiziert, besprochen und idealerweise gelöst. Bei Bedarf bieten wir eine längere Begleitung an. Im Fokus steht dabei der Umgang mit dem Problem oder der Krise. Manchmal reicht es auch schon aus, Raum für eine offene Kommunikation zu ermöglichen oder die eigenen Ressourcen bewusster und selbstwirksam einzusetzen.

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Sie haben in der Vergangenheit bereits eine psychische Gefährdungsbeurteilung durchgeführt und suchen eine innovative Lösung für die Folgebefragung? 

Wir bieten Ihnen an Ihren Bedarf angepasste Mitarbeitendenbefragungen, Workshops, u.v.m. 

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Wir bieten leicht zugängliche Soforthilfe bei aktuellen oder sich anbahnenden psychischen Belastungen und psychosozialen Problemen im Arbeitskontext. Durch unabhängige und professionelle Gespräche mit erfahrenen Psychologen und Arbeitspsychologen können schwere Erkrankungen und lange Arbeitsausfälle vermieden werden.

In unserer arbeitspsychologischen Sprechstunde werden Probleme identifiziert, besprochen und idealerweise gelöst. Bei Bedarf bieten wir eine längere Begleitung an. Im Fokus steht dabei der Umgang mit dem Problem oder der Krise. Manchmal reicht es auch schon aus, Raum für eine offene Kommunikation zu ermöglichen oder die eigenen Ressourcen bewusster und selbstwirksam einzusetzen.


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Ihr Unternehmen hat mehr als 1 Mitarbeitenden und hat innerhalb der letzten 2 Jahre keine psychische Gefährdungsbeurteilung durchgeführt.


DRINGENDER HANDLUNGSBEDARF


Ihr Unternehmen ist laut §5 ArbSchG gesetzlich dazu verpflichtet eine psychische Gefährdungsbeurteilung durchzuführen und ist momentan nicht rechtssicher.

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