Mit dem folgenden Test können Sie prüfen, inwiefern Ihr Unternehmen das Arbeitsschutzgesetz (§5) erfüllt oder ob Sie Bedarf an einer psychischen Gefährdungsbeurteilung haben.
Ihr Unternehmen hat keine Angestellten und damit keine gesetzliche Pflicht zur Durchführung einer psychischen Gefährdungsbeurteilung.
Bemerken Sie bei sich selbst negative arbeitspsychologische Beanspruchung?
Wir bieten leicht zugängliche Soforthilfe bei aktuellen oder sich anbahnenden psychischen Belastungen und psychosozialen Problemen im Arbeitskontext. Durch unabhängige und professionelle Gespräche mit erfahrenen Psychologen und Arbeitspsychologen können schwere Erkrankungen und lange Arbeitsausfälle vermieden werden.
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Ihr Unternehmen hat die Pflicht zur Durchführung einer psychischen Gefährdungsbeurteilung & ist dieser Pflicht innerhalb der letzten 2 Jahre nachgekommen.
Auch die Ableitung und Umsetzung von Maßnahmen zur Reduktion von Belastungsfaktoren gehört zur psyGB - auch hier ist THE COMPANY HEALTH CLUB Ihr kompetenter Partner.
In unserer arbeitspsychologischen Sprechstunde werden Probleme identifiziert, besprochen und idealerweise gelöst. Bei Bedarf bieten wir eine längere Begleitung an. Im Fokus steht dabei der Umgang mit dem Problem oder der Krise. Manchmal reicht es auch schon aus, Raum für eine offene Kommunikation zu ermöglichen oder die eigenen Ressourcen bewusster und selbstwirksam einzusetzen.
Sie haben in der Vergangenheit bereits eine psychische Gefährdungsbeurteilung durchgeführt und suchen eine innovative Lösung für die Folgebefragung?
Wir bieten Ihnen an Ihren Bedarf angepasste Mitarbeitendenbefragungen, Workshops, u.v.m.
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Wir bieten Ihnen an Ihren individuellen Bedarf angepasste Lösungen. Kontaktieren Sie uns und lassen Sie uns ins Gespräch kommen!
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Ihr Unternehmen hat mehr als 1 Mitarbeitenden und hat innerhalb der letzten 2 Jahre keine psychische Gefährdungsbeurteilung durchgeführt.
DRINGENDER HANDLUNGSBEDARF
Ihr Unternehmen ist laut §5 ArbSchG gesetzlich dazu verpflichtet eine psychische Gefährdungsbeurteilung durchzuführen und ist momentan nicht rechtssicher.
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