Hallo liebe Sternenmama,
durch die Änderung der Personenstandsverordnung ist die Situation bzgl. des Bezugs von Mutterschutzleistungen bei Müttern, deren Kindern ab der 24. Schwangerschaftswoche (23+0) mit einem Geburtsgewicht unter 500g auf die Welt kamen, zum Teil immer noch unklar.
Gemeinsam wollen wir dies ändern und hoffen Sie nehmen sich einen Augenblick Zeit, um Ihre Erfahrungen mit uns zu teilen.